Hautkrebs und Hautkrebsvorstufen
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen ein Hautkrebsscreening alle 2 Jahre ab dem 35sten Lebensjahr.
Bei erblicher Vorbelastung, Z.n. Organtransplantation oder chronischer Kortisoneinnahme sowie einer Vielzahl von Muttermalen am Körper sollte allerdings häufiger untersucht werden.
Hautkrebs ist umso besser therapierbar, je früher er erkannt wird.
Hautkrebsvorstufen (z.B. aktinische Keratose) können auf verschiedenste Art und Weise behandelt werden. Neben dem Abtragen mittels Laser oder Skalpell, existiert die Vereisung, die photodynamische Lichttherapie oder die Anwendung von Cremes oder Tinkturen.
Hautkrebs wird in der Regel dermatochirurgisch angegangen. Das Herausschneiden mit Sicherheitsabstand und die lückenlose feingewebliche Aufarbeitung sind mittlerweile Standard.
Neben dem weißen Hautkrebs (Basalzellkarzinom, Plattenepithelkarzinom) gibt es den pigmentierten Krebs, das Melanom. Hier wird mit größeren Sicherheitsabständen gearbeitet und die Kooperation mit einem Hautkrebszentrum (z.B. HTC Minden oder HTZ Hannover) ist unerläßlich.
Eventuell muss eine apparative Durchuntersuchung und Blutabnahme durch eine Wächterlymphknotenbiopsie ergänzt werden.
Im Stadium der Metastasierung kommen Systemtherapien wie die Immuninfusionstherapie, die zielgerichtete Tablettentherapie oder eine Strahlentherapie in Betracht.
Sozialmedizinische und psychoonkologische Fragestellungen werden gesondert bearbeitet und auf Wunsch der Kontakt zu einer Hautkrebsselbsthilfegruppe hergestellt.
Das Lymphom der Haut nimmt eine Sonderstellung ein und muss in der Regel nicht geschnitten werden. Hier kommen die UV-Lichttherapie und Tablettentherapien neben modernen Chemotherapien zum Einsatz.
Die Thematik ist sehr komplex, ich berate Sie gerne!